Kollektion: Dienstwagen-Abrechnung

Dienstwagen-Abrechnung
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16 Produkte

Marke
Preis
Produkttyp
Anzahl Ladepunkte
Ladeleistung (kW)
Kabel integriert
Kabellänge (m)
Vorbereitet für bidirektionales Laden nach ISO15118
Farbe
Standfuß verfügbar
Zugangsschutz
Fehlerstromschutz (DC)
App-Steuerung
Energiezähler
Integr. Lastmanagement
Schutz vor Feuchtigkeit
Dienstwagen-Abrechnung
Abrechnungs-Backend
Steckertyp
Internet-Verbindung

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Gut zu wissen

Ausführliche Informationen

Die steuerliche Behandlung von Dienstwagen und die Abrechnung der Stromkosten im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen sind wichtige Themen für Arbeitnehmer und Selbstständige. In diesem Artikel möchten wir Ihnen allgemeine Hinweise zu diesen Themen geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen und empfehlen, sich bei Ihrem Steuerberater über die steuerliche Anrechenbarkeit der Wallbox und weitere Details zu informieren.

Bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens müssen die Fahrten als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei konventionellen Fahrzeugen beträgt dieser geldwerte Vorteil in der Regel 1 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP). Bei reinen Elektrofahrzeugen beträgt die Besteuerung aktuell jedoch nur 0,25 Prozent des BLPs. Das bedeutet, dass deutlich niedrigere Beträge versteuert werden müssen. Es ist ratsam, diese Informationen in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater zu überprüfen.

Wer trägt die Kosten für den Kauf einer Ladestation zur Aufladung des Dienstwagens? Es gibt drei Möglichkeiten: Die Firma kann die Kosten für das Gerät und die Installation beim Mitarbeiter übernehmen, was vom Finanzamt als zusätzlicher Lohn gewertet wird und entsprechend versteuert werden muss. Alternativ kann der Arbeitgeber die Ladestation für den Firmenwagen pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuern, wodurch der Mitarbeiter zusätzliche Lohnsteuer spart. Eine dritte Option besteht darin, dass die Firma dem Mitarbeiter eine Ladestation überlässt oder ausleiht. In diesem Fall wird dies ebenfalls als zusätzlicher Arbeitslohn betrachtet, jedoch fallen keine Lohnsteuer oder Sozialabgaben an.

Bei der Abrechnung der Stromkosten für das Laden des Dienstwagens gibt es ebenfalls verschiedene Möglichkeiten: Eine steuerfreie Pauschale kann vom Arbeitnehmer monatlich erstattet werden, ohne dass Einzelnachweise erforderlich sind. Alternativ kann ein Stromzähler an der Wallbox installiert werden, um die Kilowattstunden für das Laden zu erfassen. Eine andere Option besteht darin, die private Wallbox an das Firmen-Backend anzubinden, um die Stromkosten zu ermitteln und dem Angestellten gutzuschreiben. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Ladestation über das OCPP-Protokoll verfügt und einen eingebauten MID-Energiezähler hat.

Für die Auswahl einer geeigneten Wallbox finden Sie auf e-mobilio.de eine Vergleichsliste mit vielen gängigen Modellen in dieser Leistungsklasse. Dort werden die Vor- und Nachteile der einzelnen Modelle übersichtlich aufgeführt. Bei Fragen zu bestimmten Details oder Fördermöglichkeiten können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an die Experten von e-mobilio wenden.

Bitte beachten Sie, dass die genannten Informationen allgemeiner Natur sind und dass eine individuelle steuerliche Beratung erforderlich ist, um Ihre spezifische Situation zu berücksichtigen.