

Geeignet überall dort, wo schnell geladen werden muss!
DC-Schnellladestation
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17.800,00 € - Regulärer Preis
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17.800,00 €
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FAQs zur Förderung Nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Klein- und mittelständische Unternehmen in privater Hand.
Welche Kosten werden gefördert?
Gefördert werden fest installierte, fabrikneue DC-Schnellladestationen >50 kW maximaler Ladeleistung. Zudem sind Netzanschluss (auch Speichersysteme), Installationen sowie Energie- und Lademanagementsysteme förderfähig.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung
Die Voraussetzungen für die Förderung sind, dass über den Zeitraum der Zweckgebundenheit von 2 Jahren, die Ladestationen mit 100% Strom aus erneuerbaren Energien betrieben wird. Außerdem sind für den gleichen Zeitraum die Ladevorgäge einem bestimmten, vorher definierten Personenkreis vorbehalten.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Bei der Förderung wird zwischen Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) und Großunternehmen (GU) sowie zwischen 50-149 kW und >150 kW / LP Schnellladestationen unterschieden.
KMUs erhalten 40% bzw. max. 14.000 € je LP bei 50-149 kW Ladestationen. Bei höherer Leistung erhöht sich die maximale Fördersumme je LP auf 30.000 €.
GU erhalten 20% bzw. max. 7.000 € je LP bei 50-149 kW Ladestationen. Bei höherer Leistung erhöht sich die maximale Fördersumme je LP auf 15.000 €.
Die förderfähigen Gesamtausgaben sind auf 5 Mio. € begrenzt.
Welche Unterlagen brauche ich bei der Antragstellung?
Sie benötigen für die Förderung folgende Unterlagen
- Handelsregisterauszug
- Kontakdaten einer Ansprechperson
- Ggf. KMU-Klärung
Zudem wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag für die voraussichtlichen Kosten zu haben. Hier geht's zur Antragstellung